Leistungen

Als Sachverständige erstelle ich psychologische Sachverständigengutachten schwerpunktmäßig zu gerichtlichen Fragen im Bereich Trennung und Scheidung (z.B. zum Bereich Umgang, Lebensmittelpunkt o. ä.) sowie im Bereich der elterlichen Erziehungseignung, beispielsweise in Fragen zur Gefährdung des Kindeswohls (gemäß § 1666 BGB), aber auch zu Fragen in Bezug auf Pflegekinder (z.B. Verbleib oder Rückkehr). Privatgutachten (sog. Parteigutachten) werden grundsätzlich nicht erstellt.